Wer vor der Überlegung steht Adressdaten zu Marketingzwecken käuflich zu erwerben, sieht sich automatisch mit der Frage konfrontiert, ob Adressen kaufen überhaupt im Rahmen der Legalität angesiedelt ist. Der erste Impuls ist meist, dass der Handel mit Daten verboten ist. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, woher die Daten stammen. Denn sind die Adressen aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben worden, dürfen diese Adressen auch aufbereitet und verkauft werden!
Die Datennutzung
Doch wie sieht es im Umkehrschluss dann mit der Nutzung solcher Daten aus? Klar ist, dass Firmenadressen verkauft und gekauft werden. Dieser Prozess ist absolut unproblematisch. Jedoch müssen Sie beachten, dass Sie bei solchen Adressen nicht alle Informationen gleichermaßen benutzen dürfen. In erster Linie gilt, dass Werbeeinwilligungen immer selbstständig erhoben werden müssen. Denn bestimmte.- Werbewege sind nur dann gestattet, wenn ein Opt-In vorliegt. Dazu gehört insbesondere die E-Mail-Werbung und auch die Fax-Werbung. Eine Grauzone stellt die Telefonwerbung dar, weil hier mindestens eine mutmaßliche Einwilligung vorliegen muss. Die Auslegung dieser Vorschrift kann unterschiedlich ausfallen und lässt daher einen relativ großen Interpretationsspielraum. Jedenfalls muss es sich um Firmenkunden handeln, die voraussichtlich Interesse an dem angebotenen Produkt oder der Dienstleistung haben. Für Privatkunden gilt übrigens auch bei Telefonwerbung ein absolutes Verbot, sofern keine Einwilligung vorliegt
Unterscheidung Privat- und Unternehmensadressen
Wie Sie bereits gemerkt haben wird also zwischen Privat- und Unternehmenskunden unterschieden, wenn es darum geht, welche Werbeform erlaubt ist.
Festzuhalten ist, dass der Handel mit Firmenadressen als weitaus unbedenklicher zu kategorisieren ist als der Handel mit Privatadressen. Meist wurde sich ein Opt-In von Privatpersonen durch das Bestätigen von Nutzungsbedingungen in einem medialen Kontext erschlichen. Manchmal genügt auch die Teilnahme an eine Gewinnspiel. Wie Sie sich sicher denken können reagieren Privatpersonen meist sehr viel gereizter, wenn Sie unerwünschte Werbung erhalten. Unternehmen sind sich meist bewusst, dass ihre Firmenadressen für jeden zugänglich und somit auch nutzbar ist.
Meistens stehen Unternehmen Werbung per se auch nicht abgeneigt gegenüber. In einigen Fällen ist diese sogar ausdrücklich erwünscht, um auf dem neusten Stand der Technik zu bleiben und sich regelmäßig über neue Trends zu informieren.
Auskunfstpflicht
Trotzdem müssen Sie Ihrer Auskunftspflicht nachkommen, woher Sie Adressen bezogen haben. Verschicken Sie beispielsweise einen Werbebrief sind Sie dazu angewiesen die Adressquelle im Anschreiben anzugeben. Dadurch hat der Adressat die Möglichkeit eine Austragung aus der Adressliste zu beantragen zum einen beim Werbetreibenden, sowie zusätzlich beim Adressanbieter.